AGB's und Leistungen in 2008:

Anreise: Bei uns können Sie an jedem Wochentag (somit staufrei) ankommen. Eine Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht. Am Ankunftstag steht Ihnen der Wohnwagen ab 16 Uhr zur Verfügung. Sie können aber (nach Absprache) auch ab 10 Uhr anreisen, um Ihr Auto schon einmal auf den Autoabstellplatz zu parken. Ein Strand- oder Poolbesuch verkürzt dann die Zeit, bis Sie den Wohnwagen beziehen können. Auf den Wohnwagen müssen Sie dann eventuell bis zum Nachmittag warten, je nachdem, wie unser Putzplan aussieht.

Abreise: Am Abreisetag steht Ihnen der Wohnwagen noch bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Von unseren Gästen erwarten wir, dass Sie bei Abreise die Wohnwagen ordentlich verlassen und eventuelle Beschädigungen sofort melden. Ein Autoabstellplatz ist für Sie kostenlos reserviert und befindet sich meistens direkt am Wohnwagen oder in der Nähe.

Chemietoilette: Ein Chemietoilette (Porta Potti), komplett mit Chemikalien, können Sie bei uns gegen eine Kaution von 50 Euro bestellen. Dies Toilette ist gedacht für die Wohnwagen Kat. 1, 2 oder 3; die Kat. 4 hat ein fest installiertes WC! Wenn Sie am Abreisetag die Chemietoilette geleert und gereinigt einem unserer Mitarbeiter übergeben, erhalten Sie 25 Euro wieder zurück. Die Chemietoilette ist entweder im Waschraum installiert oder kann dort aufgestellt werden.

Babyausstattung: Kostenlos können Sie bei uns Kinderbetten (für größere Kleinkinder haben wir einen „Herausfallschutz“ für die Betten), Hochstühle , Wickelauflagen, Babywannen und Flaschenwärmer bestellen. Das Angebot gilt, solange der Vorrat reicht und sollte auf jeden Fall bei der Buchung direkt mitbestellt werden, dann ist auch alles da, was Sie für den Nachwuchs benötigen!

Betreuung: Auf den Punkt „Betreuung“ legen wir sehr großen Wert, da unsere Gäste sich rundherum wohlfühlen sollen, und dafür ist ein Ansprechpartner sehr wichtig. Unsere Hauptrezeption befindet sich auf dem Camping „Mediterraneo“. Hier ist innerhalb der Öffnungszeiten auch immer persönlich jemand von uns oder unseren Mitarbeitern vor Ort. Die anderen Campingplätze werden durch unsere Mitarbeiter betreut, die meistens am Vormittag eine Begrüßungsrunde machen und bei jedem Gast kurz vorbeischauen. Sie erreichen uns aber zu jeder Zeit telefonisch, falls es mal Fragen oder Probleme geben sollte, wenn kein Mitarbeiter direkt vor Ort ist. Es ist dann jemand in kurzer Zeit bei Ihnen. Die entsprechenden Telefonnummern bekommen Sie mit den Anreiseinformationen mitgeteilt!

Zusätzliche Personenbelegung:
Jeder Wohnwagen / Mobilhome darf nur mit der hierfür vorgesehenen Personenzahl belegt werden. Zusätzliche Personen sind in jedem Fall vorher anzumelden und sind je nach Campingplatz zahlpflichtig ( ca. 5,-€  - 10,-€ / Person / Tag ). Zusatzbetten / Matratzen mit Bettzeug / Bettwäsche  stellen wir Ihnen gegen eine einmalige Gebühr von 10,-€ zur Verfügung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen in 2008:

1.Anmeldung und Abschluss des Vertrages; Haftungserweiterung: Mit der Buchungsanmeldung bietet der Reisegast Sun Park Holidays den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich vorgenommen werden. Der Buchende ist Vertragspartner. Der Buchende steht für die Vertragsverpflichtungen der mit angemeldeten weiteren Teilnehmer sowie für seine eigenen Verpflichtungen ein, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche oder gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Unterkunftsvertrag wird mit der Reservierungsbestätigung verbindlich. Diese wird unverzüglich durch Sun Park Holidays nach der Anmeldung zugeschickt. Einwände gegen die Angaben in der Buchungsbestätigung oder Rechnung sind unverzüglich vorzunehmen. Für offensichtliche Schreibfehler sowie Rechenfehler besteht Einverständnis, dass diese entsprechend den Angaben der Preisliste von Sun Park Holidays berichtigt werden.

2. Reiserücktritt; Stornierungskosten; Umbuchung: Der Reisegast kann bis Reisebeginn von der Reise jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber Sun Park Holidays zurücktreten, wenn diese schriftlich erfolgt. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung ist der Eingang bei Sun Park Holidays. Bis zum Reisebeginn kann der Reisegast verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Es gilt § 651 b BGB. Für den Fall des Rücktritts durch den Reisegast stehen der Sun Park Holidays pauschale Entschädigungen ( Stornierungsgebühren ) zu. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung sind berücksichtigt.
Die Stornierungsgebühren liegen bei 60 Euro.

Es gelten folgende Stornierungspauschalen: bis 8 Wochen vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises / bis 4 Wochen vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises / bis 4 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises / ab 3 Tage vor Reisebeginn und bei Nichtanreise: 90% des Reisepreises!

Dem Reisegast bleibt es unbenommen, den Nachwies zu führen, dass in dem Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Stornierungskosten entstanden sind als die von der Sun Park Holidays in der vorgenannten Pauschale ausgewiesenen Kosten. Sollte der Nachweis gelingen, so ist der Reisegast nur zur Zahlung der tatsächlich entstandenen Kosten verpflichtet. Sun Park Holidays behält sich vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung zu verlangen. Diese ist konkret zu beziffern und zu belegen. Der Reisegast hat einen Anspruch auf Darlegung der Berechnung der höheren Entschädigung. Der Reisende hat keinen Rechtsanspruch auf Umbuchung, d.h. die Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels und der Unterkunft. Es besteht aber die Möglichkeit, dass mit Zustimmung von Sun Park Holidays jederzeit auch ein Dritter die Buchung übernehmen kann. Werden auf Wunsch des Gastet somit nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen, so erhebt die Sun Park Holidays, soweit der Umbuchung zugestimmt wird, bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 30,00€ je Änderungsvorschlag. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass zusätzliche Buchungskosten gar nicht oder jedenfalls nicht in der Höhe der Pauschale entstanden sind. Es empfiehlt sich der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

3. Rücktrittsrecht von Sun Park Holidays: Sun Park Holidays kann vom Vertrag fristlos zurücktreten, wenn der Reisegast trotz Abmahnung die Durchführung der Ferienreise nachhaltig stört bzw. die jeweilige Campingplatzordnung nicht beachtet und dagegen verstößt. Eine Rückerstattung des Reisepreises erfolgt in so einem Fall nicht. Sun Park Holidays muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die diese aus einer anderweitigen Verwendung der Reisepreisleistung erlangt, einschließlich der ihr evtl. von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

4. Gewährleistung: Erfüllt Sun Park Holidays vor Ort ihre Leistungen nicht vertragsgemäß, kann der Reisegast vor Ort Abhilfe verlangen, sofern diese nicht einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert. Sun Park Holidays ist zur Stellung einer gleichwertigen Ersatzleistung berechtig. Der Reisegast kann dies nur verweigern, wenn diese Leistung erkennbar unzumutbar ist. Der Reisegast hat das Recht, bei einer Leistungsstörung eine angemessene Frist zu setzen – sollte Sun Park Holidays diese Frist nicht einhalten können, hat der Reisegast das Recht, den Vertrag zu kündigen und bekommt die nicht abgewohnte Zeit zurückerstattet. Der Reisegast als Kunde ist allerdings verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörunen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen entsprechenden Schaden nach Möglichkeit zu mindern. Deshalb hat der Reisegast Beanstandungen sofort an die vor Ort anwesende Reiseleitung von Sun Park Holidays weiterzugeben. Der Reisegast hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleitung innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber Sun Park Holidays geltend zu machen. Diese Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber Sun Park Holidays unter der bekannten Adresse Zum See 1, 37696 Marienmünster, erfolgen. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn eine fristgerechte Geltendmachung unverschuldet unterbleibt. Dasselbe gilt, wenn der Reisegast es Sun Park Holidays verwehrt, eine gleichwertige Ersatzmöglichkeit zu schaffen. Mit der Anreisebestätigung von Sun Park Holidays werden dem Reisegast die Aufenthaltsdauer und die Kategorie zugesichert. Der dem Reisegast bestätigte Wohnwagen wird für ihn bereitgehalten, aus außerordentlichen und zwingenden Gründen behält es sich Sun Park Holidays vor, den Wagen innerhalb der Kategorie tauschen zu dürfen.

5. Haftungsausschluss: Die reisevertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Schaden des Reisegastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden, oder Sun Park Holidays für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Sun Park Holidays haftet für die Verletzung der Kardinalpflichten vollumfänglich auch für einfache Fahrlässigkeit. Sun Park Holidays haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschaden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und als derartige in dem Reiseprospekt der Buchungsbestätigung auch eindeutig als solche gekennzeichnet werden. Sun Park Holidays hat bei einer deutschen Versicherung eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.